Seit mehr als 100 Jahren sind wir
als verlässlicher Ansprech­partner
in Rodgau an Ihrer Seite!

Wir setzen uns für Sie ein und beraten Sie gerne in allen Fragen
rund um die Bestattung und Bestattungs­vorsorge.
Einsamer Steg

Seit mehr als 100 Jahren sind wir als verlässlicher Ansprech­partner in Rodgau an Ihrer Seite!

Wir setzen uns für Sie ein und beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Bestattung und Bestattungs­vorsorge.

Kompetente Beratung rund um den würdevollen Abschied ihres Verstorbenen​

Nach dem Tod eines Angehörigen fällt es oft schwer, einen klaren Gedanken zu fassen und die Bestattung vorzubereiten.

Daher ist unser Team immer bemüht, die Angehörigen in allen Fragen der Organisation zu unterstützen. Die Art, wie ein Verstorbener zur letzten Ruhe geleitet wird, sollte mit dem gleichen Respekt geschehen, die man dem Verstorbenen auch im Leben entgegengebracht hat.

Ob Beerdigung, Urnenbestattung, Waldbestattung oder besondere Formen des Abschieds, wir begleiten Sie, um ihrer Trauer einen würdevollen Abschied zu ermöglichen.

Wir bieten pietätvolle und kompetente Beratung in allen Fragen. Wir sorgen dafür, dass die notwendigen Formalitäten und Erledigungen, die rund um einen Sterbefall zu bewältigen sind, nicht zu einer unnötigen Belastung werden. Selbstverständlich gehören hierzu auch alle Dienstleistungen (wie z.B. Anzeigen aufgeben, Blumenschmuck, Trauerkarten etc. ) rund um die Bestattung. Wir sind gerne für Sie da.

Weiße Lilienblüte vor Kerzen

Unsere Leistungen im Überblick

Im Todesfall

  • informieren Sie den Arzt für die Totenbescheinigung
  • überführen wir den Verstorbenen (sowohl regional als auch aus dem Ausland)
  • kümmern wir uns um die hygienische Versorgung des Verstorbenen, kleiden ihn an und bahren ihn auf
  • koordinieren wir die Bestattung, sprechen alle Termine mit dem zuständigen Pfarrer oder Trauerredner, dem Friedhofsamt und dem Krematorium ab.
  • erledigen wir die Formalitäten für Sie: dazu gehören die Abholung der Sterbepapiere, die Beglaubigung und Übersetzung von Urkunden, die Meldung des Sterbefalles beim Standesamt, die Anmeldung der Bestattung beim Friedhofsamt und die Abmeldung sämtlicher Versicherungen, Krankenkasse, Renten usw.

Bei der Trauerfeier

  • kümmern wir uns um die Ausrichtung der Trauerfeier und Bestattung auf Friedhöfen und Kirchen
  • betreuen wir die Hinterbliebenen während der Feierlichkeiten auf dem Friedhof
  • unterstützen wir Sie bei einer individuellen Gestaltung Abschiedsfeier, vermitteln musikalische Umrahmung, helfen bei der Auswahl von Blumen und Trauer-Schleifen, legen Kondolenzbücher auf und fotografieren für Sie auf Wunsch während der Feierlichkeiten
  • gestalten wir die Traueranzeigen für die Zeitungen und drucken individuelle Trauerkarten

Bestattungsvorsorge und -nachsorge

  • vermitteln wir Ihnen Sterbegeldversicherungen und Treuhandverträge
  • stellen wir Ihnen Ratgeber über Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen zur Verfügung
  • vermitteln wir Ihnen Ansprechpartner zu Themen wie Wohnungsauflösung und Erbrecht etc.
  • arbeiten mit verschiedenen Handwerksbetrieben und Dienstleistern aus der Umgebung zusammen
    z.B.: Steinmetzarbeiten, Grabpflege, Hospizeinrichtungen, Trauerhilfe, Wohnungsauflösungen

Sterbefall zu Hause

  • bitte verständigen Sie zunächst einen Arzt. In der Regel ist dies der Hausarzt, an Sonn- und Feiertagen der ärztliche Notdienst. Der Arzt stellt üblicherweise an Ort und Stelle die Sterbepapiere aus. Erst dann kann die Überführung zur örtlichen Leichenhalle erfolgen.

Sterbefall in Heimen oder im Krankenhaus

  • die Verständigung eines Arztes und die Entgegennahme der Sterbepapiere übernimmt die jeweilige Verwaltung.
  • das anschließende Trauergespräch kann in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
    Wir besprechen mit Ihnen in aller Ruhe die folgenden wichtigen Schritte und setzen Ihre Wünsche um.

Erste Formalitäten – unser erstes Gespräch

Folgende Unterlagen sollten Sie zur Besprechung bereithalten:

  • Die Sterbepapiere des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Stammbuch
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde sowie zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde sowie ein amtliches Scheidungsurteil
  • Bitte bringen Sie ein Bild oder Passfoto des Verstorbenen für Sterbebilder bzw. Trauerdrucksachen mit, sofern Sie dies wünschen.
  • Benachrichtigung von Versicherungen

Selbstverständlich benachrichtigen wir für Sie die Krankenkasse, sämtliche Rentenstellen und Versicherungen. Hierzu benötigen wir:

  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Rentenunterlagen der / des Verstorbenen
  • Versicherungspolicen
  • evtl. Schwerbehindertenausweis,
  • Gewerkschaftsausweis,
  • Vertriebenenausweis

Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung rund um den würdevollen Abschied ihres Verstorbenen​

Erdbestattung

Die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg war bis vor kurzem noch die am häufigsten verbreitete Bestattungsart in unserer Region. Man kann grundsätzlich zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab unterscheiden. Beim Wahlgrab kann die Lage je nach Friedhofsordnung ausgesucht werden. Der Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich – es wird der Reihe nach bestattet.

Das Reihengrab kann nicht verlängert und je nach Friedhofsverwaltung nur am Wohnort des Verstorbenen beantragt werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine vorhandene Wahlgrabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (zwischen 20 und 30 Jahren).

Feuerbestattung

Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Bevor die Einäscherung stattfinden kann, ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass ein Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchführt. Erst nach der Freigabe durch den Amtsarzt kann die Einäscherung stattfinden.

Die Feuerbestattung findet im naheliegenden Krematorium Offenbach statt. Auf Wunsch kann aber auch jedes andere Krematorium ausgewählt werden. Die christlichen Kirchen begleiten mittlerweile auch die Feuerbestattung.

Seebestattung

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Nach der Einäscherung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone in einem genau festgelegten Seefeld der Ost- oder Nordsee oder dem Mittelmeer übergeben. Dies kann mit oder ohne die Begleitung der Angehörigen stattfinden. Die Angehörigen erhalten nach der Beisetzung die Koordinaten der Urnenabsenkung. Die Beschaffung der notwendigen behördlichen Genehmigungen kann durch uns erfolgen.

Erinnerungsdiamant

Erinnerungsdiamanten entstehen ausschließlich aus humaner Kremations¬asche. Sie ermöglichen Angehörigen die Erinnerung an einen geliebten Menschen über Generationen aufrecht zu erhalten, auch wenn sich der heutige Lebensmittelpunkt alters-, gesundheits- oder berufs-bedingt verändern sollte. Jeder Mensch ist nicht zuletzt aufgrund von unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Umwelteinflüssen einzigartig. Diese beeinflussen messbar die chemische Zusammensetzung der Asche.

Da die Diamanten ausschließlich aus der übergebenen Kremationsasche entstehen, erstrahlen sie einmal in weißer, das andere Mal in bläulicher Farbe – es gibt keine zwei gleichen Steine. So wie auch der Mensch in seinem Leben einzigartig war. Die Herstellung des Erinnerungsdiamanten erfolgt in der Schweiz. Für nähere Informationen können Sie gerne Informationsmaterial bei uns erhalten, bzw. die verschiedenen Größen und Schliffe der Diamanten, anhand von Mustern anschauen.

Die letzte Ruhestätte
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Erdbestattung

Die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg war bis vor kurzem noch die am häufigsten verbreitete Bestattungsart in unserer Region. Man kann grundsätzlich zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab unterscheiden. Beim Wahlgrab kann die Lage je nach Friedhofsordnung ausgesucht werden. Der Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich – es wird der Reihe nach bestattet.

Das Reihengrab kann nicht verlängert und je nach Friedhofsverwaltung nur am Wohnort des Verstorbenen beantragt werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine vorhandene Wahlgrabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (zwischen 20 und 30 Jahren).
Erdbestattung
Feuerbestattung: Urne

Feuerbestattung

Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Bevor die Einäscherung stattfinden kann, ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass ein Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchführt. Erst nach der Freigabe durch den Amtsarzt kann die Einäscherung stattfinden.

Die Feuerbestattung findet im naheliegenden Krematorium Offenbach statt. Auf Wunsch kann aber auch jedes andere Krematorium ausgewählt werden. Die christlichen Kirchen begleiten mittlerweile auch die Feuerbestattung.

Seebestattung

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Nach der Einäscherung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone in einem genau festgelegten Seefeld der Ost- oder Nordsee oder dem Mittelmeer übergeben. Dies kann mit oder ohne die Begleitung der Angehörigen stattfinden. Die Angehörigen erhalten nach der Beisetzung die Koordinaten der Urnenabsenkung. Die Beschaffung der notwendigen behördlichen Genehmigungen kann durch uns erfolgen.
Seebestattung

Baumbestattung

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Nach der Einäscherung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone in einem genau festgelegten Seefeld der Ost- oder Nordsee oder dem Mittelmeer übergeben. Dies kann mit oder ohne die Begleitung der Angehörigen stattfinden. Die Angehörigen erhalten nach der Beisetzung die Koordinaten der Urnenabsenkung. Die Beschaffung der notwendigen behördlichen Genehmigungen kann durch uns erfolgen.

Erinnerungsdiamant

Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Bevor die Einäscherung stattfinden kann, ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass ein Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchführt. Erst nach der Freigabe durch den Amtsarzt kann die Einäscherung stattfinden.

Die Feuerbestattung findet im naheliegenden Krematorium Offenbach statt. Auf Wunsch kann aber auch jedes andere Krematorium ausgewählt werden. Die christlichen Kirchen begleiten mittlerweile auch die Feuerbestattung.
Erinnerungsdiamant

Bestattungsvorsorge

Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich, doch es gibt einige gute Gründe: Für die meisten ist es eine emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist; Ihre Angehörigen wiederum müssen in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen und können einfach sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne abläuft. Wie sehr Sie ins Detail gehen, ob Sie sich nur für eine Bestattungsart oder für einen konkreten Friedhof in Mainz oder Wiesbaden entscheiden, ob Sie bereits ein Sarg- oder Urnenmodell aussuchen oder sogar schon Einzelheiten für die Trauerfeier festlegen, all das bleibt Ihnen überlassen. Wir beraten Sie zu allen Optionen und natürlich auch zu den entsprechenden Kosten.

Für eine Bestattungsvorsorge ist es übrigens nie zu früh – wenn sich Ihre Wünsche ändern, können wir Ihren Vorsorgevertrag jederzeit entsprechend anpassen.

Herz aus Holz mit Kreuz

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